ARBEITSPLÄTZE KÖNNEN NUR DURCH GEMEINSAME ANSTRENGUNGEN VON
ARBEITGBER UND BETRIEBSRAT/GEWERKSCHAFT BZW. ARBEITNEHMERN GESICHERT WERDEN. JE NACH INDIVIDUELLER SITUATION WERDEN WIR FOLGENDE MAßNAHMEN EINLEITEN:
1. Vereinbarung von Kurzarbeit
2. Abschluss eines Sanierungstarifvertrages und Absenkung der
Gehälter
3. Reduzierung von Vollzeitstellen zugunsten flexibler
Arbeitsverträge
4. Abschluss innerbetrieblicher Beschäftigungspakte zwischen
Jung u. Alt
5. Reduzierung kollektiver und individueller
Zusatzleistungen
6. Flexibilisierung variabler
Entgeltbestandteile