LAUFENDE KOSTEN KÖNNEN AUF VERSCHIEDENE WEISE GESENKT WERDEN. JE NACH INDIVIDUELLER SITUATION WERDEN WIR FOLGENDE MAßNAHMEN EINLEITEN:

 

 

1. Verhandlung mit Versorgern, Vermietern, Versicherern, Leasinggebern

    und sonstigen Partnern aus Dauerschuldverhältnissen

 

2. Verhandlung mit dem Betriebsrat über die Reduzierung kollektiver,

    nichttariflicher Leistungen an die Belegschaft (z.B. Essenszuschuss)

 

3. Verlängerung von Kreditlinien und Nachverhandeln von Covenants

 

4. Reduzierung der fixen Personalkosten bei gleichzeitiger

    Aufrechterhaltung der Arbeitsverhältnisse (Kurzarbeit, Teilzeit, Elternzeit)

 

5. Verhandlung über vorübergehende Gehaltsreduzierungen bei gut

    verdienenden Fach- und Führungskräften

 

6. Anpassung oder Ruhendstellung von bAV-Verträgen

 

7. Neugestaltung der bestehenden Arbeitszeitmodelle