IHRE LIQUIDITÄT KANN AUF VERSCHIEDENE WEISE GESICHERT UND GESTÄRKT WERDEN. JE NACH INDIVIDUELLER SITUATION WERDEN WIR FOLGENDE MAßNAHMEN EINLEITEN:

 

 

1. Vereinbarung von Steuerstundungen bei Fälligkeit und Vorauszahlung

 

2. Verlängerung von Zahlungszielen durch Abschluss von  

    Zahlungsvereinbarungen mit Lieferanten

 

3. Verlängerung von Kreditlinien und Nachverhandeln von Covenants

 

4. Nutzung von KfW-Krediten für neue und Bestandsunternehmen

 

5. Exportkreditgarantien und Refinanzierung von Exportgeschäften

 

6. Sondervereinbarungen mit Kunden über Kaufpreisanzahlungen und  

    kurze Zahlungsziele (ggf. gegen Einräumung von Sonderrabatten)

 

7. Durchführung von besonderen Verkaufsaktionen zum Abbau von

    Lagerbeständen an Fertigerzeugnissen